Die Ergotherapie gehört neben der Physiotherapie und der Logopädie zu den wichtigsten Heilmaßnahmen zur Rehabilitation Kranker und Behinderter Menschen.
Sie ist ein anerkannter medizinischer Heilberuf.
Der Begriff „Ergotherapie" stammt aus dem Griechischen und besagt soviel wie: Gesundung durch Handeln und Arbeiten.
Die Ergotherapie hilft Menschen dabei, eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben (wieder) zu erreichen. Funktionen und Fähigkeiten eines Menschen können zum Beispiel durch einen Schlaganfall verloren gehen oder bei Kindern aufgrund von Entwicklungsstörungen in nicht ausreichendem Maße ausgebildet sein.
Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind, dabei zu helfen, ihren Alltag in Beruf, Schule, Kindergarten, Familie und im Freizeitbereich besser bewältigen zu können. Durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten und Funktionen soll dem Klienten eine möglichst große Selbstständigkeit und Handlungsfreiheit im Alltag ermöglicht werden. Hierzu ist ein umfassendes Fachwissen erforderlich.
Die Ergotherapie unterteilt sich hierfür in mehrere Fachrichtungen, welche alle Bereiche des Alltagslebens abzudecken vermögen.
Zur Rehabilitation bedient sich die Ergotherapie eines ganzheitlichen Ansatzes. Das heißt, dass nicht nur die Bewegungsabläufe des Körpers (= Motorik) geschult werden, sondern das ganze menschliche System einbezogen wird. Es geht also um Bewegung, Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und harmonisches Zusammenwirken dieser Einzelaspekte.
Durch diesen ganzheitlichen Ansatz:
- können körperliche und seelische Zustände verbessert werden
- kann der Leidensdruck gesenkt werden
- kann eine Schmerzlinderung erfolgen
- kann Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden
Basis der Behandlung ist hierbei die ärztliche Diagnose und Heilmittelverordnung. Der/Die Ergotherapeut/in erhebt selbstständig individuell zum Patienten passend den ergotherapeutischen Befund und legt gemeinsam mit dem Patienten die Behandlungsziele fest.
Bachelorstudium an der Hochschule
Bereits während der Ausbildung zur/m staatlich anerkannten Ergotherapeuten/in können sich Berufsfachschüler mit Abitur oder Fachhochschulreife gleichzeitig für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.), Medizinalfachberufe einschreiben. Mit diesem akademischen Abschluss stehen unseren Absolventen/innen weitere berufliche Entwicklungswege im In- und Ausland offen. Insbesondere auch für die Tätigkeit in der eigenen Praxis, in Leitungsfunktion und bei der wissenschaftlichen Arbeit werden akademische Ergotherapeuten/innen ihren Wissensvorsprung nutzen können. Das Verbundstudium in Zusammenarbeit mit der DIPLOMA - FH Nordhessen ist eine solide Grundlage für ein dauerhaftes Bestehen im Berufsleben.
P.S.: Ab Schuljahr 2010/11 besteht an den Schulstandorten Bückeburg und Hannover die Möglichkeit die Fachhochschulreife durch Wahl von Zusatzunterricht zu erlangen!
mindestens Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Für das Verbundstudium Bachelor of Arts, Medizinalfachberufe ist die Fachhochschulreife oder das Abitur Voraussetzung. Für das Bachelor-Studium Medizinalfachberufe ist einerseits die Fachhochschulreife, das Abitur oder die Meisterprüfung Voraussetzung und andererseits der erlernte Zugangsberuf Ergotherapeut/in.
Arbeitsplätze im Berufsfeld der Ergotherapie bieten Akut-, Sucht- und Rehakliniken, Werkstätten für behinderte Menschen, ergotherapeutische Praxen, Frühförderstellen, Einrichtungen zur Betreuung psychiatrisch und seelisch Erkrankter sowie Sonderkindergärten, Sonderschulen, Alten- und Pflegeheime.